Brandschutz und Arbeitsschutz: Gemeinsam für ein sicheres Arbeitsumfeld
 


Prüfung

Wir kümmern uns für Sie um die Ihrer Prüfpflichtigen Arbeitsmittel. Lassen Sie uns sprechen!


Leistung der Prüfungen:

  • Leitern, Tritte
  • Rollgerüste, Steigleitern
  • Arbeitsbühnen, Arbeitskörbe
  • Regale, Schwerlastregale
  • Flüssigkeitsstrahler
  • Last- und Hebemittel
  • Pressen, Sägen, Bohrmaschinen
  • PSAgA

Alle Arbeitsmittel, die in Betrieben eingesetzt werden, unterliegen der UVV-Prüfung. Arbeitsmittel sind Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Anlagen, die zur Arbeit verwendet werden. Die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind verpflichtet, diese Arbeitsmittel in den dafür vorgesehenen Abständen zu Prüfen. 

Anfrage erstellen

Arbeitsmittel wie Regale, Schwerlastregale, Leitern, Tritte, Rollgerüste, SteigleiternArbeitskörbe und Arbeitsbühnen sowie Flüssigkeitsstrahler (Hochdruckreiniger) müssen regelmäßig überprüft werden. 

Alle Last- und Hebemittel (Kettengehänge, Anschlagketten, Hebebänder, Rundschlingen, Greifer, Magneten und Traversen) müssen regelmäßig überprüft werden.

Auch Pressen, Sägen und Bohrmaschinen müssen Jährlich einer UVV-Prüfung unterzogen werden.

Die Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) wie Auffanggurte, Bandfalldämpfer, alle Verbindungsmittel und Helme müssen regelmäßig von einem Sachkundigen überprüft werden.

Wir kümmern uns um die Protokollierung, Aufnahme und Prüfung Ihrer Arbeitsmittel und Schutzausrüstung.

Unsere Leistungen:

  • Aufnahme der Arbeitsmittel und PSAgA
  • Festlegung der Prüfung, Prüfarten, Prüfumfang und Prüffrist in Abhängigkeit der Beanspruchung sowie Gefährdungsbeurteilung, dabei sind die in der BetrSichV genannten Prüffristen einzuhalten.
  • Prüfung der Arbeitsmittel
  • Dokumentation der Prüfung
  • Schulung der Mitarbeiter (Umgang und Sichtprüfung)
  • Überwachung der Prüfinterwalle