Brandschutz und Arbeitsschutz: Gemeinsam für ein sicheres Arbeitsumfeld
 


Brandschutz-beauftragter

Wir kümmern uns für Sie um den Brandschutz. Lassen Sie uns sprechen!

Ein Brandschutzbeauftragter ist eine speziell ausgebildete Person, die den betrieblichen Brandschutz wahrnimmt. Der vorbeugende Brandschutz ist ein wesentlicher Aspekt. Er ist der zentrale Ansprechpartner für alle Brandschutz Fragen im Betrieb und steht beratend zur Seite.

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Aufgabe eines Externen-Brandschutzbeauftragten

  • Gestaltung und Aktualisierung der Brandschutzordnung
  • Begutachtung von Arbeitsplätzen auf Brandgefahren 
  • Analyse der Gestaltung und Einrichtung von Arbeitsplätzen
  • Bewertung möglicher Gefahren durch physikalische, chemische und biologische Einwirkungen
  • Mitwirkung bei der Erstellung von Betriebsanweisungen und SOPs (Standart Operation Procedure) für Tätigkeiten, bei denen Brandrisiken auftreten können
  • Planung, Organisierung und Ausführung von Räumungsübungen.
  • Unterstützung bei der Planung und Durchführung von Brandschutzschulungen der Mitarbeiter und die Ausbildung von Brandschutzhelfern
  • Weiterbildungen und Schulungen


Im Gesetz wird festgelegt, dass der Brandschutzbeauftragte eine beratende Rolle im Bereich des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes gegenüber der Geschäftsführung übernimmt. Außerdem stehen Brandschutzbeauftragte auch bei Notfällen und Katastrophen zur Verfügung.

Unsere qualifizierten Brandschutzbeauftragten sind aktiv am vorbeugenden Brandschutz unserer Kunden beteiligt. Die Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten finden sich in der Information der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung DGUV I 205-003.


Ziel des Brandschutzes

Unser Ziel ist es, das Thema Brandschutz für alle Beteiligten interessant und praktikabel zu machen und dabei eine hohe Haftungssicherheit gegenüber Behörden und Versicherungen sicher zustellen.